Der Auszubildende ist in der Lage, Schönheitsbehandlungen sorgfältig und kompetent durchzuführen, verantwortungsvoll zu handeln, die Sicherheitsvorschriften zu beachten, seinen Arbeitsplatz nach der Behandlung aufzuräumen, die Instrumente sowie die Geräte vorzubereiten und die verwendeten Materialien und Produkte zu entsorgen.