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Lagerbestand 3 - FORGL3
FORGL3
Warenlagerung 1 (STMA1)
Diplôme d'aptitude professionnelle
Modulbegleitende Kompetenzfeststellung
Bewertungstabelle für die Module im Unternehmen
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Bei der Einlagerung der angenommenen Ware ist der Auszubildende in der Lage, die Sicherheitsmaßnahmen betreffend diese Produkte und deren Lagerplatz zu berücksichtigen. Herzu ermittelt er korrekt die Fläche, das Volumen, das Fassungsvermögen, die Höhe, die Belastung und die Art der Lagerung unter Berücksichtigung der Menge der einzulagernden Produkte.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
  • Er ist in der Lage, anhand der Software den Lagerplatz für die Ware zu finden und zu reservieren.
  • Er kennt die Formeln zur Berechnung von Fläche, Volumen, Belastung und Fassungsvermögen, um den richtigen Lagerplatz und die angemessene Lagerart zu ermitteln.
  • Er kennt die Beschriftung von gefährlichen Produkten und ist in der Lage, diese zu deuten. Er kennt die bestehenden Verfahren betreffend die Lagerung von gefährlichen Erzeugnissen und Gütern.
Sockel
Zwischen 9 und 12 Punkten: Er organisiert die fehlerfreie Einlagerung unter Berücksichtigung der Erfordernisse betreffend Ware und Lagerung. Er wendet die verschiedenen Berechnungsformeln unter Einhaltung der Verfahren mit Bedacht an. Er arbeitet eigenständig und Fehler unterlaufen ihm nur sehr selten Fehler.
Zwischen 6 und 8 Punkten: Er erfüllt diese Aufgaben, muss jedoch regelmäßig um Rat oder Hilfe bitten, um die von ihm verlangte Arbeit auszuführen.
Zwischen 3 und 5 Punkten: Er kann nicht ohne Aufsicht arbeiten, da er die Organisation für die Lagerung weder beherrscht noch versteht.
Zwischen 0 und 2 Punkten: Durch seine ungeschickten Handlungen und Bemühungen beeinträchtigt er den ordnungsgemäßen Betriebsablauf stark.
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Der Auszubildende ist in der Lage, die Lagerumschlagshäufigkeit der Ware zu berücksichtigen, um die effiziente Lagerung zu organisieren. Er ist sich der Wichtigkeit von präzisen und korrekten Bestandsdaten bewusst und ist in der Lage, die gegebenenfalls notwendigen Berichtigungsmaßnahmen zu ergreifen.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
  • Er kann die Lagerumschlagshäufigkeit berechnen, um die effiziente Lagerung zu organisieren.
  • Er kennt die Wichtigkeit von präzisen und korrekten Bestandsdaten.
  • Er kann anhand der Software falsche Mengen ausfindig machen, erklären und berichtigen.
Sockel
Zwischen 9 und 12 Punkten: Auf der Grundlage von internen Richtlinien verwaltet er die Lagerbestände bestmöglich. Er versteht die Wichtigkeit eines qualitativ hochwertigen Lagers und unternimmt alles in seiner Macht Stehende, um diese Qualität zu gewährleisten. Er ist eigenständig und zuverlässig.
Zwischen 6 und 8 Punkten: Trotz korrekter Benutzung der betriebsinternen EDV-Programme versteht er nicht immer die Begründungen für bestimmte Vorgänge und es unterlaufen ihm manchmal Fehler, die keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lagerverwaltung haben.
Zwischen 3 und 5 Punkten: Er kann nicht ohne Aufsicht arbeiten, da er die wichtigen Daten im Zusammenhang mit der Steuerung des Lagerbestands weder beherrscht noch versteht.
Zwischen 0 und 2 Punkten: Durch seine ungeschickten Handlungen und Bemühungen besteht keine Verlässlichkeit mehr betreffend die Lagerbestände und seine Vorgesetzten müssen zahlreiche Korrekturmaßnahmen vornehmen.
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Der Auszubildende ist in der Lage, die Ware sicher unter Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Fördergeräte zu transportieren.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
  • Er verwendet die Fördergeräte, sofern er dazu befugt ist.
  • Er transportiert und entlädt die Ware fachgerecht und hält die geltenden Sicherheitsmaßnahmen ein.
Sockel
Zwischen 5 und 6 Punkten: Man kann vollstes Vertrauen in ihn haben. Er verwendet die angemessenen Fördergeräte und hält die Sicherheitsmaßnahmen unter allen Umständen ein.
Zwischen 3 und 4 Punkten: Er vermeidet eine unsachgemäße Handhabung, muss jedoch regelmäßig um Rat bitten. Er ist sich seiner selbst nicht sicher.
Zwischen 0 und 2 Punkten: Man kann ihm nicht vertrauen, ohne dass es zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Er beweist noch nicht ausreichend Reife, um bei der Durchführung von anspruchsvollen Arbeiten eigenständig zu handeln. Man kann ihn nicht ohne Aufsicht arbeiten lassen.
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Der Auszubildende kann Inventuren durchführen und kennt deren Wichtigkeit.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
  • Er versteht den Sinn dieses Vorgangs.
  • Er ist in der Lage, die Ware korrekt zu zählen und dabei die Mengeneinheit des Artikels zu berücksichtigen.
  • Er ist in der Lage, Abweichungen zu erkennen und zu berichtigen.
Sockel
Zwischen 9 und 12 Punkten: Er versteht die Wichtigkeit der Inventur und kann sich organisieren, um diese optimal durchzuführen und die Bestandsdaten selbst zu korrigieren. Er hält es ebenfalls für sinnvoll, seinen Vorgesetzten über schwerwiegende Abweichungen zu informieren.
Zwischen 6 und 8 Punkten: Er versteht die Zweckmäßigkeit einer Inventur und bemüht sich, die Produkte korrekt zu zählen. Aufgrund seiner Unsicherheit braucht er jedoch sehr lange. Es unterlaufen ihm einige kleinere Fehler. Er gibt die Abweichungen selbst ein.
Zwischen 3 und 5 Punkten: Er kann ohne Aufsicht arbeiten, jedoch muss seine Arbeit überprüft werden, da ihm regelmäßig Fehler bei der Inventur oder der Eingabe unterlaufen.
Zwischen 0 und 2 Punkten: Er versteht die Wichtigkeit einer Inventur nicht und macht daher zahlreiche Fehler. Diese Aufgabe kann ihm lediglich für einfache gezielte Kontrollen von Artikeln anvertraut werden.
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5
Der Auszubildende ist in der Lage, die Entsorgung von gefährlichen (chemischen) und sonstigen Stoffen zu organisieren. Dazu berücksichtigt er die geltenden Sicherheitsvorschriften und die bewährten Vorgehensweisen zum Schutz der Umwelt.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
  • Er ist in der Lage, die nationalen und die betriebsinternen Bestimmungen zu chemischen Stoffen und Erzeugnissen einzusehen.
  • Er wendet diese gesetzlichen und betriebsinternen Bestimmungen an.
  • Wenn notwendig, bittet er um Hilfe.
Sockel
Zwischen 5 und 6 Punkten: Man kann vollstes Vertrauen in ihn haben. Er verwaltet die Entsorgung ordnungsgemäß unter Berücksichtigung der Risiken, die mit der jeweiligen Ware einhergehen. Wenn er sich nicht sicher ist, bittet er seinen Vorgesetzten immer um Rat.
Zwischen 3 und 4 Punkten: Er ist sich der Wichtigkeit der Aufgabe bewusst, ist jedoch unsicher und muss oft um Rat oder Hilfe bitten.
Zwischen 0 und 2 Punkten: Man kann ihm nicht vertrauen, denn er sieht die Wichtigkeit der Abfallwirtschaft nicht ein. In manchen Fällen kann seine Haltung sogar Gefahren mit sich bringen. Er führt die Vorgänge durch, ohne sicher zu sein, dass er die gesetzlichen oder betriebsinternen Bestimmungen einhält.
6
6
Der Auszubildende verfasst einen schriftlichen Bericht, in dem er die ausgeführten Aufgaben im Zusammenhang mit den in diesem Semester zu erwerbenden Kompetenzen beschreibt und erklärt.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
  • Er verfasst einen Bericht. Der Bericht umfasst 2 bis 5 Seiten (ohne Fotos und Anhänge) und wird in der Schriftgröße 12 verfasst.
  • Im Bericht mit dem Titel „Warenlagerung“ beschreibt der Auszubildende mindestens die folgenden Punkte:
o Lagerung der Ware mithilfe der betriebsinternen EDV-Systeme und unter Berücksichtigung von Lagertypen, Lagerhöhen, Höchstbelastung der Regale, physikalischen und chemischen Eigenschaften der Ware sowie Lagerumschlagshäufigkeit, o Erklärungen betreffend die Inventur, die Durchführung der Inventur und gegebenenfalls die Anwendung von Korrekturmaßnahmen, o Fachgerechte Entsorgung unter Berücksichtigung der gesetzlichen und betriebsinternen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und der betriebsinternen Sicherheitsvorschriften, o (fakultativ) Lagerverwaltung anhand von EDV-Systemen.
Sockel
Zwischen 10 und 12 Punkten: Die Berichte sind klar und strukturiert und enthalten keine Schreibfehler. In diesen Berichten werden die geforderten Themen und ggf. zusätzliche Themen behandelt. Die Vorgaben für die Erstellung der Berichte wurden eingehalten.
Zwischen 7 und 9 Punkten: Die Berichte sind klar und strukturiert, jedoch enthalten sie einige Schreib- und Syntaxfehler. Die Vorgaben wurden jedoch eingehalten.
6 Punkte: Die Berichte sind schwer zu lesen, da sie schlecht strukturiert sind. Die geforderten Themen werden jedoch alle behandelt und die Berichte enthalten eine überschaubare Anzahl an Schreibfehlern.
Zwischen 3 und 5 Punkten: Die Berichte sind schwer zu lesen, da sie schlecht strukturiert sind. Darüber hinaus beeinträchtigen die zahlreichen Schreibfehler das Verständnis zusätzlich. Die geforderten Themen werden behandelt, jedoch wurden einige Vorgaben nicht eingehalten.
Zwischen 1 und 2 Punkten: Die geforderten Themen (abgesehen von den fakultativen Themen) werden nicht alle behandelt bzw. auf so flüchtige und oberflächliche Art und Weise behandelt, dass es unmöglich ist, die im Unternehmen ausgeführten Tätigkeiten zu verstehen. Der Bericht ist kaum oder schlecht strukturiert. Die zahlreichen Schreib- und Syntaxfehler beeinträchtigen das Endergebnis ggf. zusätzlich.
0 Punkte: Der Auszubildende hat keinen Bericht verfasst oder seine Berichte nicht fristgerecht eingereicht.