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Stock 4 - FORGL4
FORGL4
Warenlagerung 1 (STMA1)
Gestionnaire qualifié en logistique
Diplôme d'aptitude professionnelle
Modulbegleitende Kompetenzfeststellung
Bewertungstabelle für die Module im Unternehmen
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Der Auszubildende ist in der Lage, die Kommissionierung fristgerecht durchzuführen, indem er seine Arbeit entsprechend den Prioritäten plant.
Maximale Punktzahl: 18
Indikatoren
  • Er kennt die verschiedenen Etappen eines Kommissionierungsauftrags.
    • Er kann die Kommissionierungsaufträge optimieren.
    • Er kann die für die Kommissionierung erforderliche Zeit je nach Priorität berechnen.
    • Es unterlaufen ihm kaum bzw. keine Fehler und beschädigt nichts.
Sockel
Zwischen 15 und 18 Punkten: Er führt die Kommissionierung immer fristgerecht durch. Seine Arbeitsleistung entspricht jener der besten Mitarbeiter des Teams. Er passt die Organisation seiner Arbeit an kurzfristige Erfordernisse an. Es unterlaufen ihm kaum bzw. keine Fehler.
Zwischen 12 und 14 Punkten: Er muss seine Arbeitsleistung noch verbessern, verrichtet allerdings eine zuverlässige Arbeit.
Zwischen 9 und 11 Punkten: Es unterlaufen ihm wenige Fehler und er beschädigt selten die Ware. Er arbeitet jedoch relativ langsam und sein Arbeitsrhythmus liegt in jedem Fall unter dem Durchschnitt des Teams.
Zwischen 4 und 8 Punkten: Er arbeitet langsam und ergreift keine Initiative. Er verliert Zeit, weil er seine Arbeit nicht optimiert. In manchen Fällen ist er für Fehler verantwortlich.
Zwischen 0 und 3 Punkten: Er macht viele Fehler, verursacht regelmäßig Schäden und arbeitet langsam. Er trägt in keiner Weise zum ordnungsgemäßen Betriebsablauf der Abteilung bei.
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2
Der Auszubildende ist in der Lage, die Kommissionierung unter Berücksichtigung der ergonomischen Grundsätze durchzuführen. Er verwendet die angemessenen Vorrichtungen und Mittel zur Sicherung der Ware bei der Verladung zum Transport unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und der Art der Produkte.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
  • Er ist in der Lage, die Kommissionierung eigenständig durchzuführen und dabei die ergonomischen Grundsätze einzuhalten.
  • Er kennt die ihm zur Verfügung stehenden Verpackungsmaterialien und Tauschmittel, um die Verpackung richtig vorzunehmen.
  • Er kann die Ware für den Transport sichern.
Sockel
Zwischen 5 und 6 Punkten: Er führt die Kommissionierung richtig durch, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Dazu verwendet er die ihm zur Verfügung gestellten Verpackungsmaterialien. Er ist eigenständig.
Zwischen 3 und 4 Punkten: Er führt seine Arbeit richtig durch, muss seine Kollegen oder Vorgesetzten jedoch regelmäßig um Rat oder Hilfe bitten.
Zwischen 0 und 2 Punkten: Die von ihm vorgenommenen Verpackungen sind nicht zuverlässig und die Ware muss oft erneut verpackt werden.
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3
Der Auszubildende ist in der Lage, die Bestellung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und sie anhand der innerhalb der Gesellschaft verwendeten Informationsträger (Lieferschein, Palettenschein usw.) und anhand der EDV-Systeme zu identifizieren.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
  • Er kennt die Software zur Erstellung der Informationsträger (Lieferschein, Palettenschein usw.).
  • Anhand dieser Informationsträger kann er die Kommissionierung auf ihre Richtigkeit überprüfen.
  • Er führt die Kontrolle der zusammengestellten Ware eigenständig durch.
Sockel
Zwischen 10 und 12 Punkten: Er druckt die Begleitunterlagen der Ware aus und überprüft die Ladung vor dem Versand. Man kann vollstes Vertrauen in ihn haben und ihn eigenständig arbeiten lassen.
Zwischen 7 und 9 Punkten: Er führt diese Tätigkeiten korrekt aus, steht jedoch unter der Betreuung des Teams, das seine Arbeit zur endgültigen Validierung überprüft.
6 Punkte: Er führt die Anfragen seiner Kollegen oder Vorgesetzten richtig aus, darf jedoch noch nicht alleine arbeiten.
Zwischen 1 und 5 Punkten: Er ist zu unsicher und kann seine Kollegen bei der Ausführung dieser Tätigkeiten lediglich unterstützen. Er muss noch lernen, die Software richtig zu benutzen.
0 Punkte: Man kann nicht auf ihn zählen und offensichtlich wird es nicht möglich sein, ihm diese Tätigkeiten eines Tages anzuvertrauen.
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Der Auszubildende ist in der Lage, gefährliche Güter zu sichern und die entsprechenden Kennzeichnungen auf den Verpackungen anzubringen. Er kennt die Bedeutung der Piktogramme im Zusammenhang mit dieser Ware. Er geht sicher und verantwortungsbewusst mit umweltschädlichen Erzeugnissen um. Er trifft seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der bewährten Vorgehensweisen bezüglich der Nachhaltigkeit.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
  • Er kennt die gefährlichen Erzeugnisse oder Verpackungen.
  • Er kennt die Risiken und kann seine Handlungen an die Umstände anpassen.
  • Er kann gefährliche Ware sichern und sie korrekt auf den Verpackungen kennzeichnen.
Sockel
Zwischen 5 und 6 Punkten: Er verpackt die Bestellungen richtig, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Er ist eigenständig.
Zwischen 3 und 4 Punkten: Er führt seine Arbeit richtig durch, muss seine Kollegen oder Vorgesetzten jedoch regelmäßig um Rat oder Hilfe bitten.
Zwischen 0 und 2 Punkten: Die von ihm vorgenommenen Verpackungen sind nicht zuverlässig bzw. gefährlich und die Ware muss oft erneut verpackt werden.
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5
Der Auszubildende ist in der Lage, kraftbetriebene Flurförderzeuge zu benutzen und hat die entsprechende Befugnis.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
Er hat eine von der Unfallversicherungsanstalt (Association d'Assurance Accident - AAA) anerkannte und zugelassene Ausbildung besucht.
Sockel
6 Punkte: Er hat diese Ausbildung bestanden und ist somit zur Benutzung von kraftbetriebenen Flurförderzeugen befugt.
0 Punkte: Er hat diese Ausbildung nicht bestanden und hat daher die entsprechende Befugnis nicht erhalten.
6
6
Der Auszubildende ist in der Lage, seinen beruflichen Fortschritt zu beurteilen, kennt seine Grenzen und bittet um Hilfe, sofern notwendig.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
  • Er ist in der Lage, aus neuen Situationen, mit denen er konfrontiert ist, zu lernen.
  • Dank seiner Einstellung kann er die Qualität seiner Arbeit verbessern.
  • Er kennt seine Grenzen und bittet um Hilfe, sofern notwendig.
Sockel
6 Punkte: Er ist bescheiden und lernbegierig. Er lernt aus seinen Fehlern und versteht, dass seine Ansichten nicht immer unbedingt richtig sind. Sein Verhalten ist einwandfrei.
Zwischen 4 und 5 Punkten: Er führt diese Tätigkeiten korrekt aus, steht jedoch unter der Betreuung des Teams, das seine Arbeit zur endgültigen Validierung überprüft.
3 Punkte: Obwohl er sich bemüht, hat er Schwierigkeiten, aus seinen Fehlern zu lernen, um sich zu verbessern. Es fehlt ihm an Reaktionsfähigkeit.
Zwischen 1 und 2 Punkten: Er ist zu selbstsicher und hat daher Schwierigkeiten, die Begründetheit der an ihn gerichteten Bemerkungen nachzuvollziehen. Zudem ist er nicht in der Lage, seine Fehler oder Ungenauigkeiten selbst zu erkennen.
0 Punkte: Er ist überhaupt nicht offen für Diskussionen und nicht konstruktiv, weshalb der Lernprozess sich schwierig bzw. unmöglich gestaltet.
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7
Der Auszubildende verfasst einen schriftlichen Bericht, in dem er die ausgeführten Aufgaben im Zusammenhang mit den in diesem Semester zu erwerbenden Kompetenzen beschreibt und erklärt.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
  • Er verfasst einen Bericht. Der Bericht umfasst 2 bis 5 Seiten (ohne Fotos und Anhänge) und wird in der Schriftgröße 12 verfasst.
  • Im Bericht mit dem Titel „Kommissionierung“ beschreibt der Auszubildende mindestens die folgenden Punkte:
o Erklärung der verschiedenen Etappen der Kommissionierung unter Berücksichtigung der Optimierung, der dafür benötigten Zeit sowie der ergonomischen Grundsätze o Verpackungs- und Tauschmaterial, o Fertigstellung der Bestellung unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Kundenbedürfnisse, o Prüfung der Bestellung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, o (fakultativ) Erklärung der Verteilung der Aufgaben unter den verschiedenen Mitarbeitern sowie der Aufgabe des Auszubildenden.
Sockel
6 Punkte: Die Berichte sind klar und strukturiert und enthalten keine Schreibfehler. In diesen Berichten werden die geforderten Themen und ggf. zusätzliche Themen behandelt. Die Vorgaben für die Erstellung der Berichte wurden eingehalten.
5 Punkte: Die Berichte sind klar und strukturiert, jedoch enthalten sie einige Schreib- und Syntaxfehler. Die Vorgaben wurden jedoch eingehalten.
4 Punkte: Die Berichte sind schwer zu lesen, da sie schlecht strukturiert sind. Die geforderten Themen werden jedoch alle behandelt und die Berichte enthalten eine überschaubare Anzahl an Schreibfehlern.
3 Punkte: Die Berichte sind schwer zu lesen, da sie schlecht strukturiert sind. Darüber hinaus beeinträchtigen die zahlreichen Schreibfehler das Verständnis zusätzlich. Die geforderten Themen werden behandelt, jedoch wurden einige Vorgaben nicht eingehalten.
Zwischen 1 und 2 Punkte: Die geforderten Themen (abgesehen von den fakultativen Themen) werden nicht alle behandelt bzw. auf so flüchtige und oberflächliche Art und Weise behandelt, dass es unmöglich ist, die im Unternehmen ausgeführten Tätigkeiten zu verstehen. Der Bericht ist kaum oder schlecht strukturiert. Die zahlreichen Schreib- und Syntaxfehler beeinträchtigen das Endergebnis ggf. zusätzlich.
0 Punkte: Der Auszubildende hat keinen Bericht verfasst oder seine Berichte nicht fristgerecht eingereicht.